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Turniere - Allgemeine Wettspielordnung des Golf- und Landclub Bad Salzuflen von 1956 e.V.

Allgemeine Wettspielordnung
des Golf- und Landclub Bad Salzuflen von 1956 e.V.

 

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. mit örtlich gültigen Platzregeln. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die einem DGV-Mitglied angehören oder (bei einem Heimatclub im Ausland) deren Club dem in seinem Land zuständigen nationalen Verband angeschlossen ist.

 

Vorgabegrenze: Die Höchstvorgabe im Wettspiel beträgt 45 (wenn in der Einzelausschreibung nicht anders ausgeschrieben).

Im Wettspiel sind ausschließlich die in der Liste der Non Conforming Driver Heads aufgeführten Schläger nicht gestattet.

Außer in offiziellen Verbandswettspielen des LGV sind Entfernungsmesser nicht zulässig.

Die Benutzung von Carts in einem vorgabewirksamen Wettspiel ist grundsätzlich nur nach Zustimmung der Spielleitung möglich. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung durch die Spielleitung zu gestatten. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessierten Teilnehmer des Wettspiels von Carts Gebrauch machen können.

In reinen Jugendturnieren ist das Mitführen eines Elektro-Caddies untersagt.

 

Falls nicht anders benannt, gelten im Wettspiel:

 

Gelbe Abschläge für Herren

Rote Abschläge für Damen

 

Wenn in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, gelten folgende Wertungen:

Bruttowertung: getrennt für Damen und Herren

Nettowertung: in Klassen gemeinsam für Damen und Herren

 

Sonderpreise: Nach Einzelausschreibung
Bei gleichen Platzierungen gilt Brutto vor Netto vor Altersklassifizierung. Die bessere Platzierung ist vorrangig.

Meldungen sind durch Eintrag in die Nennliste am Schwarzen Brett oder durch Internet zu erfolgen und sind verbindlich. Meldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Der Spieler ist ausdrücklich selbst dafür verantwortlich!

 

Meldeschluss ist sofern nicht anders benannt 24 Stunden vor Beginn des Wettspiels. Das Nenngeld (die Höhe ist der Einzelausschreibung zu entnehmen) ist vor dem Start zu entrichten. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Wettspielbeginn auf der Startliste bekannt gegeben.

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Änderungsvorbehalt: Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (AUSNAHME: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

Richtzeiten für 9-Loch: 3-Ball-Spiel: 2 Std.                     4-Ball-Spiel 2 Std 20 min.

Grundsätzlich hat der schnellere Flight Vorrecht auf der Bahn.