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Turniere - Allgemeine Wettspielordnung des Golf- und Landclub Bad Salzuflen von 1956 e.V.

Allgemeine Wettspielordnung 2013
des Golf- und Landclub Bad Salzuflen von 1956 e.V.

1. Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den gültigen Platzregeln des GLC Bad Salzuflen. Alle Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
Teilnahmeberechtigt an Wettspielen sind Amateure, die einem DGV-Mitglied angehören oder (bei einem Heimatclub im Ausland) deren Club dem in seinem Land zuständigen nationalen Verband angeschlossen ist.

2. Vorgabegrenze: Die Höchstvorgabe im Wettspiel beträgt -45 (wenn in der Einzelausschreibung nicht anders ausgeschrieben).

3. Im Wettspiel sind die in der Liste der Non Conforming Driver Heads aufgeführten Schläger nicht gestattet.

4. Entfernungsmesser, die nur die Entfernung angeben, sind im Wettspiel grundsätzlich zulässig.

5. Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während einer festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das Fahren ist von der Spielleitung ausdrücklich erlaubt. Die Benutzung von Carts in einem vorgabewirksamen Wettspiel ist grundsätzlich nur nach Zustimmung der Spielleitung möglich. Bei körperlicher Einschränkung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung durch die Spielleitung zu gestatten. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessierten Teilnehmer des Wettspiels von Carts Gebrauch machen können.
Das Mitfahren eines anderen Spielers ist im Wettspiel nicht gestattet.

6. In reinen Jugendturnieren ist das Mitführen eines Elektro-Trolleys untersagt.

7. Falls nicht anders benannt, gelten im Wettspiel:

Abschläge für Herren: gelb      CR 72,2 Slope 125  Par 72
                                     blau      CR 68,4 Slope 126  Par 68

Abschläge für Damen: rot        CR 73,9 Slope 131  Par 72
                                     orange  CR 71,0 Slope 126 Par 71

8. Wenn in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, gelten folgende Wertungen:

Bruttowertung: getrennt für Damen und Herren

Nettowertung: in Klassen gemeinsam für Damen und Herren

Bei gleichen Platzierungen gilt Brutto vor Netto vor Altersklassifizierung. Die bessere Platzierung ist vorrangig.
Ab der Saison 2013 werden Nettopreise, wenn in der Einzelausschreibung nicht anders ausgeschrieben, nur noch an Spieler mit einem aktiv geführten Handicap vergeben.

Sonderpreise: nach Ausschreibung

Longest Drive: Der Ball muss auf dem Fairway liegen
Nearest to the Pin: Der Ball muss auf dem Grün platziert sein. Es darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

Stechen: (DGV Kartenstechen) Schwerste / Leichteste 9,6,3,1, bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

9. Meldungen sind durch Eintrag in die Nennliste am Schwarzen Brett oder durch Internet zu erfolgen und sind verbindlich. Meldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Der Spieler ist ausdrücklich selbst dafür verantwortlich!

Meldeschluss ist sofern nicht anders benannt 24 Stunden vor Beginn des Wettspiels. Das Nenngeld (die Höhe ist der Einzelausschreibung zu entnehmen) ist vor dem Start zu entrichten. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

10. Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Wettspielbeginn auf der Startliste bekannt gegeben. Ist dies nicht der Fall,
sind der Spielführer und zwei weitere Personen des Spielausschusses die Spielleitung des Wettspiels.

11. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8.b)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er disqualifiziert, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.
Signal für unverzügliches Unterbrechen: 1 langer Signalton
Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne

Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der eigenverantwortung des spielers (Regel 6-8.a.II)

12. Das Wettspiel ist  nach Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse beendet (Regel 34-1).

Änderungsvorbehalt: Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (AUSNAHME: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

13. Mit der Meldung zu einem Wettspiel willigt jeder Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seines Handicaps und seines Ergebnisses in einer Ergebnisliste per Aushang oder im Internet ein.

                                                                                 Stand: 01.04.2013