Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Golf- und Landclub Bad Salzuflen v. 1956 e.V. ist bemüht, seine Website möglichst für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Alter, Behinderung oder genutzter Technik. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549.

Diese Erklärung gilt für die Website www.golfclub-bad-salzuflen.de einschließlich aller Unterseiten. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote Dritter, etwa den externen Startzeiten-Kalender, das Newsletter-Formular von CleverReach oder unsere Auftritte bei Instagram und Facebook.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Website orientieren wir uns an den Anforderungen der WCAG 2.1 AA. Barrierefreiheit verstehen wir als fortlaufende Aufgabe: Wir überprüfen unsere Inhalte regelmäßig und verbessern sie kontinuierlich.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch den Golf- und Landclub Bad Salzuflen anhand der WCAG 2.1 AA; eine Prüfung durch eine externe Prüfstelle hat nicht stattgefunden.

Die Erklärung wird regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen der Website, überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen – etwa ein PDF-Dokument – in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich gern bei uns. Wir beantworten Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Golf- und Landclub Bad Salzuflen v. 1956 e.V. Schwaghof 4 32108 Bad Salzuflen

Telefon: 05222 / 107 73 E-Mail: info@golfclub-bad-salzuflen.de

Im Sekretariat helfen wir Ihnen während der Öffnungszeiten auch gern persönlich weiter, zum Beispiel bei der Startzeitenreservierung oder der Anmeldung zu Wettspielen.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie auf Ihre Mitteilung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese prüft, ob Anbieter die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) einhalten, soweit es auf ihr Angebot anwendbar ist.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) Magdeburg

E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Quellen: Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Berlin – Durchsetzungsverfahren, Impressum GLC Bad Salzuflen