Der Golf- und Landclub Bad Salzuflen trägt bereits in seinem Namen, was ihn auszeichnet: eine anspruchsvolle Anlage in einer reizvollen Landschaft. Der 18-Lochplatz zeigt sich mit altem Baumbestand der Stadtforsten und einer hügeligen Parklandschaft besonders idyllisch. Die Natürlichkeit und Außergewöhnlichkeit des Platzes begeistern nicht nur das Auge, sondern fordern spielerisch Golfer jeder Stärke und Ambition heraus.
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Course Handicaps – 1-18 G&LC Bad Salzuflen
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Course Handicaps – 1-9 G&LC Bad Salzuflen – A
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Course Handicaps – 10-18 G&LC Bad Salzuflen – B
Fairplay und gegenseitige Rücksichtnahme sollten unser Tun auf dem Golfplatz bestimmen. Alle Mitglieder und Gastspieler unseres Platzes sind angehalten, die folgenden Regularien des Golf- und Landclub Bad Salzuflen zu beachten und in fairer Weise auszulegen.
Spielberechtigung und Greenfee
Die Berechtigung zum Spielen auf dem Platz des GLC haben
Die Übungsanlagen können von Mitgliedern und Gästen genutzt werden.
Zur Kontrolle der Spielberechtigung haben Clubmitglieder den Bag-Tag-Anhänger und Gäste die Greenfeekarte gut sichtbar am Bag anzubringen.
Greenfees sind vor Beginn des Spiels im Sekretariat zu entrichten. Mitglieder müssen ihre Gäste persönlich im Sekretariat anmelden und mit ihnen zusammen spielen, wenn dass reduzierte Gäste-Greenfee in Anspruch genommen wird.
Es werden nur für Gästegruppen Startzeiten vergeben.
Die Runde ist grundsätzlich am 1. Abschlag zu beginnen. An Tee 10 darf ein Spiel nur begonnen oder nach einer Pause fortgesetzt werden, wenn Spiele auf der kompletten Runde nicht behindert werden. Ein Start an Tee 10 ist in den Monaten April bis Oktober an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 14 Uhr nicht gestattet.
Es sind in privatem Spiel maximal Vierball-Spiele erlaubt.
Vorrecht am ersten Abschlag
An Wochenenden und Feiertagen soll möglichst nur in 4er- oder 3er -Gruppen gespielt werden. Daher haben diese Vierball- und Dreiballspiele am 1. Abschlag Vorrecht. Zur Optimierung des Spielflusses werden Einzelspieler und 2er- Gruppen dringend gebeten, sich zu 4er- oder 3er-Gruppen zusammenzuschließen.
Ein Einzelspieler hat keinen Anspruch, vor anderen Spielen abzuschlagen.
Vorrecht auf dem Platz
Sowohl in Privatrunden wie auch in Wettspielen hat die schnellere Spielergruppe Vorrang vor einer langsameren Spielergruppe. Eine langsame Spielergruppe muss eine schnellere Spielergruppe durchspielen lassen, wenn sie mehr als eine Bahn vor sich frei hat.
Ein Einzelspieler hat keinen Anspruch, andere Spieler zu überholen.
Grundsätzlich gilt: sämtliche Platzpflegearbeiten haben Vorrecht.
Provisorischer Ball (Musterplatzregel B-3)
Auf den Bahnen 3, 11, 15 und 18 darf ein provisorischer Ball gespielt werden, wenn nicht ersichtlich ist ob der bereits gespielte Ball in der Penalty Area (Wasserhindernis) liegt.
Aus (R18.2)
Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle oder dem Elektrozaun gekennzeichnet. Sind sowohl weiße Pfähle als auch der Elektrozaun vorhanden, haben die weißen Pfähle Vorrang. Sind sowohl weiße Linien auf dem Boden sowie Pfähle vorhanden, dann haben die Linien Vorrang.
Spielverbotszonen (R2.4)
Alle Blumenwiesen und die Schafweiden sind Spielverbotszonen, welche als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln sind. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Das Betreten aller Spielverbotszonen ist verboten und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (R16)
Elektroauszaun (MPR E-7)
Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb zwei Schlägerlängen vom Elektro-Auszaun darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
Wintergrüns / Übungsgrün (R13.1f)
Wintergrüns sind falsche Grüns, von denen nicht gespielt werden darf.
Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (R5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung:
– Sofortige Unterbrechung des Spiels (Gefahr) = ein langer Ton
– Normale Unterbrechung des Spiels = 3 aufeinanderfolgende kurze Töne
– Wiederaufnahme des Spiels = 2 kurze Töne
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (R5.7a).
Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen /
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe
Das Spielen auf der Driving-Range ist zu unterbrechen, wenn die Glocke an Loch 1 oder 6 geläutet wird!
Das Befahren der Spielbahn 3 rechts entlang der Teiche bis zur Spielbahn 4 ist mit Carts, Trolleys o.ä. Fahrzeugen untersagt.
Ein Verstoß zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich.
Der Code für das Toilettenhäuschen Bahn 9 lautet: 1956
Das jeweilige Starttee (Tee1; Tee 10) eines Turniers ist 1/2 Stunde vor Turnierbeginn gesperrt, an offiziellen Ligaspieltagen ist das Starttee jeweils 1 Stunde vor Beginn gesperrt.
Zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober ist der Beginn einer Runde Golf an Tee 10 an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 14 Uhr untersagt.
Das Mitführen von Hunden in einem offiziellen Wettspiel ist untersagt.
GEWITTER: Aussetzen wegen Gefahr nach Regel 5.7b
Wetterschutzhütten sind auf der Scorekarte gekennzeichnet.
Das Spielgerät muss an den dafür vorgesehenen beschilderten Standorten abgestellt werden!
Achtung! Bei Nässe auf dem Gras besteht Rutschgefahr auf abschüssigen Bahnen.
Bitte besondere Vorsicht bei der Überquerung der Straße zwischen den Spielbahnen 9/10 und 17/18.
Bei Eis ist das Betreten der Teiche verboten. Es besteht Lebensgefahr.
Beim Einsatz von Dünger und Pflanzenschutz werden die Anwendungsbestimmungen befolgt.
Für Notfälle gilt folgende Vorgehensweise:
1.)
In lebensbedrohlichen Notfällen umgehend die Feuerwehr/ Notarzt unter 112 benachrichtigen, wenn möglich genauen Standort durchgeben (GPS-Daten, nächstgelegene Blitzschutzhütte)