1. Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. von 2019 und den gültigen Platzregeln des GLC Bad Salzuflen. Alle Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
Teilnahmeberechtigt an Wettspielen sind Amateure, die einem DGV-Mitglied angehören oder (bei einem Heimatclub im Ausland) deren Club dem in seinem Land zuständigen nationalen Verband angeschlossen ist.
2. Vorgabegrenze: Die Höchstvorgabe im Wettspiel beträgt -45 (wenn in der Einzelausschreibung nicht anders ausgeschrieben).
3. Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während einer festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das Fahren ist von der Spielleitung ausdrücklich erlaubt.
Die Benutzung von Carts in einem vorgabenwirksamen Wettspiel ist grundsätzlich nur nach Zustimmung der Spielleitung in Einzelfällen möglich. Bei körperlicher Einschränkung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung durch die Spielleitung zu gestatten. Es besteht Attestpflicht.
Das Mitfahren eines anderen Spielers ist im vorgabenwirksamen Wettspiel nicht gestattet.
4. Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt.
5. Falls im einzelnen Wettspiel nicht anders benannt, gelten:
Abschläge für Herren: gelb CR 72,4 Slope 130 Par 72
Abschläge für Damen: rot CR 74,1 Slope 133 Par 72
6. Wenn in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, gelten folgende Wertungen:
Bruttowertung: getrennt für Damen und Herren
Nettowertung: in Klassen gemeinsam für Damen und Herren
Bei gleichen Platzierungen gilt Brutto vor Netto vor Altersklassifizierung. Die bessere Platzierung ist vorrangig.
Sofern nicht anders in der Ausschreibung benannt, werden Preise nur an bei der Siegerehrung anwesende Gewinner ausgegeben. Preise werden nicht weitergegeben oder zurückgelegt.
Sonderpreise: nach Ausschreibung
Longest Drive: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf kurzgemähter Rasenfläche zum Liegen kommen.
Nearest to the Pin: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgeschriebenen Loch. Der Ball muss auf dem Grün zum Liegen kommen. Es darf die Entfernung zum Lochrand erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
Stechen: Wenn in der Einzelausschreibung nicht anders benannt gilt: (DGV Kartenstechen) Schwerste / Leichteste 9,6,3,1, bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
7. Meldungen sind durch Eintrag in die Nennliste am Schwarzen Brett oder durch das Internet zu erfolgen und sind verbindlich.
Meldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Der Spieler ist ausdrücklich selbst dafür verantwortlich!
Bei weniger als sechs rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern entfällt das Wettspiel.
Meldeschluss ist, sofern nicht anders benannt, 24 Stunden vor Beginn des Wettspiels. Das Nenngeld (die Höhe ist der Einzelausschreibung zu entnehmen) ist vor dem Start zu entrichten. Spieler, die sich nach Meldeschluss von einem Wettspiel abmelden, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.
8. Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Wettspielbeginn auf der Startliste bekannt gegeben. Ist dies nicht der Fall,
sind der Spielführer und zwei weitere Personen des Spielausschusses die Spielleitung des Wettspiels.
9. GEWITTER: Aussetzung des Spiels wegen Gefahr nach Regel 5.7b
Wir weisen darauf hin, dass die Wetterschutzhütten in der Scorekarte eingezeichnet und mit Blitzschutz versehen sind.
10. Spieltempo: Zügiges Spiel Rg 5.6
Es wird empfohlen, dass Spieler ihren Schlag innerhalb von max. 40 Sekunden ausführen, wenn sie an der Reihe sind. Normalerweise sollte der Schlag schneller gespielt werden (s. Ready Golf).
Die Zeitrichtlinie bei einem 18 Loch-Stableford Wettspiel in 3er Gruppen sollte nicht länger als 240 Minuten betragen.
11. Das Spielen von Rangebällen auf der Runde wird mit einer Platzsperre geahndet. Ebenfalls ist das Befahren der Spielbahn 3 rechts entlang der Teiche bis zur Spielbahn 4 mit Carts, Trolleys o.ä. Fahrzeugen untersagt. Ein Verstoß zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich.
12. Das Wettspiel ist nach Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse beendet.
Änderungsvorbehalt: Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (AUSNAHME: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
13. Wir weisen darauf hin, dass Vor- und Nachname, Heimatclub sowie EGA-Vorgabe zur Erstellung von Start- und Ergebnislisten und Turnierberichten veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme am Wettspiel erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass während des Wettspiels von seiner Person Bildaufnahmen angefertigt und in Print- und/oder Onlinemedien (z.B. auf der Homepage) des Golf- und Landclub Bad Salzuflen o. ä. zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Turnierberichterstattung) veröffentlicht werden dürfen.
Allgemeine Informationen:
Das Mitführen von Hunden in einem offiziellen Wettspiel ist untersagt.
Das jeweilige Starttee (Tee 1; Tee 10) eines Turniers ist 1/2 Stunde vor Turnierbeginn generell gesperrt. Bei offiziellen Ligaspielen ist das jeweilige Starttee grundsätzlich 1 Stunde vor Turnierbeginn gesperrt.
Zwischen dem 1. April und 31. Oktober ist der Beginn einer Runde an Tee 10 an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 14 Uhr untersagt.
Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln geschieht durch die Greenkeeper nach den Vorschriften der Pflanzenschutzmittelverordnung und den Anwendungs-bestimmungen.
Bitte achten Sie besonders auf Gefahren beim Überqueren öffentlicher Straßen, die unser Golfplatzgelände durchqueren. Bei Benutzung von E-Carts besteht eine Versicherung nur auf dem Golfplatzgelände. Bitte beachten sie die gesonderten Aushänge.
Montags ist Pflegetag (ausgenommen Feiertage), daher hat das Greenkeeping grundsätzlich Vorrang. Bitte bringen Sie die Greenkeeper durch Golfschläge nicht in Gefahr.
Setzen Sie ausgeschlagene Divots unverzüglich wieder ein, entfernen Sie Pitchmarken auf den Grüns, fahren Sie mit Trolleys und Carts nicht auf Abschläge, Grüns, zwischen Grüns und Bunkern und auf Vorgrüns.
Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Das Mitführen von Hunden in einem offiziellen Wettspiel ist untersagt.
Das jeweilige Starttee (Tee 1; Tee 10) eines Turniers ist 1/2 Stunde vor Turnierbeginn generell gesperrt. Bei offiziellen Ligaspielen ist das jeweilige Starttee grundsätzlich 1 Stunde vor Turnierbeginn gesperrt.
Zwischen dem 1. April und 31. Oktober ist der Beginn einer Runde an Tee 10 an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 14 Uhr untersagt.
Das Befahren der Spielbahn 3 rechts entlang der Teiche bis zur Spielbahn 4 ist mit Carts, Trolleys o.ä. Fahrzeugen untersagt. Ein Verstoß zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich.
Gewitter: Aussetzen wegen Gefahr nach Regel 5.7b.
Wetterschutzhütten sind auf der Scorekarte gekennzeichnet
Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln geschieht durch die Greenkeeper nach den Vorschriften der Pflanzenschutzmittelverordnung und den Anwendungs-bestimmungen.
Bitte achten Sie besonders auf Gefahren beim Überqueren öffentlicher Straßen, die unser Golfplatzgelände durchqueren. Bei Benutzung von E-Carts besteht eine Versicherung nur auf dem Golfplatzgelände. Bitte beachten sie die gesonderten Aushänge.
Montags ist Pflegetag (ausgenommen Feiertage), daher hat das Greenkeeping grundsätzlich Vorrang. Bitte bringen Sie die Greenkeeper durch Golfschläge nicht in Gefahr.
Setzen Sie ausgeschlagene Divots unverzüglich wieder ein, entfernen Sie Pitchmarken auf den Grüns, fahren Sie mit Trolleys und Carts nicht auf Abschläge, Grüns, zwischen Grüns und Bunkern und auf Vorgrüns.
Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Provisorischer Ball (Musterplatzregel B-3)
Auf den Bahnen 3, 11, 15, 18 darf ein provisorischer Ball gespielt werden, wenn nicht ersichtlich ist ob der bereits gespielte Ball in der Penalty Area (Wasserhindernis) liegt.
Aus (R18.2)
Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle oder dem Elektrozaun gekennzeichnet. Sind sowohl weiße Pfähle als auch der Elektrozaun vorhanden, haben die weißen Pfähle Vorrang. Sind sowohl weiße Linien auf dem Boden sowie Pfähle vorhanden, dann haben die Linien Vorrang.
Spielverbotszonen (R2.4)
Alle Blumenwiesen und die Schafweiden sind Spielverbotszonen, welche als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln sind. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Das Betreten aller Spielverbotszonen ist verboten und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (R16)
Elektroauszaun (MPR E-7)
Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb zwei Schlägerlängen vom Elektro-Auszaun darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
Wintergrüns / Übungsgrün (R13.1f)
Wintergrüns sind falsche Grüns, von denen nicht gespielt werden darf.
Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (R5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung:
– Sofortige Unterbrechung des Spiels (Gefahr) = ein langer Ton
– Normale Unterbrechung des Spiels = 3 aufeinanderfolgende kurze Töne
– Wiederaufnahme des Spiels = 2 kurze Töne
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (R5.7a).
Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen / Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe
Sicherheitshinweis
Das Spielen auf der Driving-Range ist zu unterbrechen, wenn die Glocke an Loch 1 / 6 geläutet wird!