Finden Sie auf der 18-Loch-Anlage des Golf- und Landclub Bad Salzuflen Entspannung, Erholung und sportliche Herausforderung. Vergessen Sie für ein paar Stunden Zeit und Termine und genießen Sie die außergewöhnliche Natur zwischen Teutoburger Wald und Wiehengebirge.
Gern können Sie auch ihren angeleinten Vierbeiner mit auf die Runde (ausgeschlossen sind Wettspiele) und im Anschluss auf die Terrasse nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hunde im gesamten Clubhaus keinen Zugang haben.
Nach telefonischer Anmeldung können Startzeiten individuell in unserem Sekretariat gebucht werden. Bitte rufen Sie uns unter 05222 / 107 73 an und vereinbaren eine individuelle Abschlagszeit.
Die Öffnungszeiten des Sekretariat finden Sie hier.
Am Wochenende gilt auf der Anlage für Gäste Handicapbegrenzung 36.
Sollten Sie ein Cart benötigen, bitten wir Sie, dies vorher im Sekretariat zu buchen.
Die Vermietung von Elektrocarts ist witterungsabhängig und wird von unserem Headgreenkeeper entschieden. Wir bitten daher um Verständnis, wenn Vermietungen zur eigenen Sicherheit kurzfristig storniert werden müssen. Bitte nehmen Sie die Regeln zur E-Cart-Nutzung auf dem Gelände des GLC zur Kenntnis:
1.) Die Carts dürfen ausschließlich auf dem Gelände des Golfplatzes gefahren werden. Außerhalb des Golfplatzgeländes (Parkplatz; öffentliche Straße) besteht kein Versicherungsschutz. Bitte fahren Sie bei der Überquerung zwischen den Bahnen 9 /10 und 17/18 äußerst vorsichtig.
2.) Die Carts werden unterhalb der Terrasse bereitgestellt. Wir möchten Sie bitten, Ihr Golfgepäck dort auf- und abzuladen und das von Ihnen genutzte Cart nach der Runde unverzüglich dort wieder abzustellen. Der Schlüssel ist im Sekretariat abzugeben.
3.) Im Bereich des Clubhauses, des Bürogebäudes und der Terrasse ist sowohl das Fahren mit Carts als auch das Abstellen und Parken untersagt. Bitte folgen Sie der Beschilderung.
Allgemeine Pflichten
Der Golf-Club Bad Salzuflen (als Vermieter) verpflichtet sich, dem Mieter ein Golfcart für die jeweils vereinbarte Dauer (18 Loch Runde / 9 Loch Runde) mietweise zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß im voraus zu zahlen, das Golfcart ordnungsgemäß (pfleglich) zu behandeln, nur in verkehrsüblicher Weise zu nutzen und bei Beendigung des Mietverhältnisses in mangelfreiem betriebsbereiten Zustand zurückzugeben.
Der Vermieter weist darauf hin und verpflichtet den Mieter ausdrücklich, die Mietsache ausschließlich in Zusammenhang mit der Ausübung des Golfsports auf der Golfanlage Bad Salzuflen zu nutzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Golfcarts keine Zulassung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und den straßenverkehrsrechtlichen Gesetzen haben. Wege und Straßen dürfen nur auf der kürzesten Strecke zwischen den Spielbahnen und mit der gebotenen Vorsicht genutzt bzw. überquert werden. Die Fahrgeschwindigkeit ist den Verhältnissen anzupassen. Darüber hinaus dürfen für Golfcarts als gesperrt ausgewiesene Teile des Golfplatzes nicht befahren werden. Wo auf der Golfanlage befestigte Wege vorhanden sind und deren Benutzung in Betracht kommt, sind ausschließlich diese mit dem Golfcart zu befahren. Eine Nutzung der Golfcarts vom Parkplatz des Hotels zur Golfanlage ist nicht gestattet.
Der Fahrer des Fahrzeugs, wenn er nicht Mieter ist, erklärt sich ebenfalls mit der AGB einverstanden. Es sind max. zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) und zwei Golftaschen erlaubt. Das Mitziehen eines Trollies während der Fahrt ist untersagt. Er erklärt für sich bzw. weitere zu benennende Fahrer ausdrücklich, dass er bzw. die Fahrer zum Führen des Golfcarts befähigt und vertraut sind. Er stellt insbesondere sicher, dass das Golfcart nur durch eingewiesene Personen genutzt wird, die hierzu körperlich und geistig in der Lage sind. Das Fahren des Carts ist ausdrücklich nur Personen gestattet, die im Besitz einer gültigen PKW-Fahrerlaubnis sind.
Mit der beanstandungsfreien Übernahme des Golfcarts erkennt der Mieter an, dass dieses sich in verkehrssicherem, fahrbereitem und mangelfreiem Zustand befindet.
Die Mindestmietdauer ist auf eine Runde von 9 Löchern festgesetzt, die Höchstmietdauer auf eine Runde von 18 Löchern.
Das Carts ist nach Beendigung der Runde unverzüglich zurück zu geben.
Der Mietpreis für eine 18-Loch-Runde beträgt 30,00 € pro Golfcart – bei einer 9-Loch-Runde zahlt der Mieter 20,00 €.
Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten. Sie werden dem Mieter als Information innerhalb des Carts ausdrücklich bekannt gegeben.
Die Haftung des Vermieters wegen der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Als Vertragspflicht gelten alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf, deren Einschränkung zur Aushöhlung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Mieters führt, etwa weil sie solche Rechte wegnehmen oder einschränken, die der Vertrag nach seinem Inhalt oder Zweck gerade zu gewähren hat.
Der Vermieter hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei Mietsachschaden am gemieteten Golfcart gilt eine Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 2.000,00 €.
Reservierungen erfolgen unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des Golfcarts besteht erst mit Abschluss des endgültigen Mietvertrages.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Golfcart in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag nicht nur unwesentlich verletzt, insbesondere die Benutzungsregeln (Ziffer 7.) nicht einhält, oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit oder mangelnde Befähigung (Ziffer 3.) des Mieters herausstellt.
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.
Hier gehts zum Routenplaner.
Wir freuen uns immer über neue Mitglieder.
Bei Interesse können Sie sich gerne im Clubsekretariat unter 05222 10773 oder
per Mail an info@golfclub-bad-salzulfen.de melden.
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf unserer Homepage unter „Golfclub“ – Mitgliedschaft.
Den Aufnahmeantrag finden Sie hier.